Sie sind Betriebsrat – und Ihr Arbeitgeber hält sich nicht an seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten?

Sie sind Betriebsrat – und Ihr Arbeitgeber hält sich nicht an seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten?

Ihre Anwälte zur Beratung im Betriebsverfassungsrecht:

Rechtsanwalt

Domenic Böhm

Rechtsanwalt

Dr. Hermann-Matthias

Bröcker

Rechtsanwalt

Dr. Dominik Herzog

Wir können Ihnen helfen, wenn:

  • Ihr Arbeitgeber Auskunfts- und Unterrichtungspflichten gegenüber dem Betriebsrat verletzt.
  • Ihr Arbeitgeber Sie nicht in die Personalplanung involviert.
  • Umstrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen, ohne dass der Betriebsrat ausreichend miteinbezogen wurde.
  • Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen oder andere personelle Maßnahmen ohne Einbindung des Betriebsrats erfolgen?
  • Oder Sie zu einem konkreten Thema eine gezielte betriebsverfassungsrechtliche Schulung benötigen?

Warum Sie zu uns Kontakt aufnehmen sollten:

  • Wir sind auf die rechtlichen Belange von Betriebsräten spezialisiert.
  • Wir vertreten und beraten Sie außergerichtlich und in Einigungsstellenverfahren.
  • Wir setzen ihre Rechte auch gerichtlich im Verfahren vor den Arbeitsgerichten durch.
  • Wir arbeiten Seite an Seite mit Ihnen, um gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachhaltige und effiziente Lösungen für Ihr Gremium und die Belegschaft zu erarbeiten.
  • Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten. Wir haben bereits zahlreiche Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan begleitet, Einigungsstellen-verfahren durchgefochten, sowie Gerichtsverfahren gewonnen.

Erfolge & Erfahrung

Jahre Erfahrung

Arbeitsgerichtsverfahren

Einigungsstellenverfahren

Umstrukturierungen

Über unsere Kanzlei

Die Kanzlei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise im kollektiven Arbeitsrecht und der Beratung von Betriebsräten.

Wir beraten deutschlandweit Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in sämtlichen Fragestellungen des Betriebsverfassungsrechts.

Wir setzen uns für Ihre Belange ein – wenn nötig auch vor einer Einigungsstelle oder den Arbeitsgerichten – und sorgen dafür, dass Sie auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln können. Wir kommunizieren offen und transparent und arbeiten dabei stets zielorientiert.

Alles, was Sie wissen müssen:

Bei welchen konkreten Themen können wir u.a. helfen?

Wir bieten Rechtsberatung sowie Schulungen für Betriebsräte vor allem zu folgenden Themen:

  • Mitbestimmungen bei personellen Maßnahmen
  • Wirtschaftliche Mitbestimmung
  • Bildung eines Wirtschaftsausschusses und Durchsetzung von Informationsansprüchen
  • Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beratung bei Betriebsänderungen wie betrieblichen Umstrukturierungen, Betriebsstilllegungen und Standortschließungen, Verlegungen oder Änderungen der Betriebsorganisation
  • Strategische Beratung bei Betriebsübergängen im Rahmen des § 613a BGB
  • Durchsetzung des Rechts auf Einsichtnahme in Gehaltslisten
  • Beratung bei Personalabbau und Entlassungen
  • Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Vergütungssystemen
  • Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten bei Verstößen gegen Anhörungs- und Unterrichtungspflichten durch den Arbeitgeber
  • Einsetzung von Einigungstellen und Vertretung im Einigungsstellenverfahren
  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten
Welche Kosten kommen auf den Betriebsrat zu?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Beratung zu übernehmen. Wir unterstützen Sie bei der Beschlussfassung und klären direkt mit dem Arbeitgeber die Übernahme unserer Kosten, so dass der Betriebsrat unmittelbar mit der Umsetzung beginnen kann.

Wie lange dauert ein Gerichts- oder Einigungsstellenverfahren von der Beauftragung bis zum Abschluss?

Pauschal lässt sich die Dauer von den Verfahren vor dem Gericht oder einer Einigungsstelle leider nicht vorhersagen. Kooperiert der Arbeitgeber, geht es oftmals schneller. Stellt sich der Arbeitgeber jedoch quer, benötigt man Geduld. Oftmals sind Unternehmen allerdings aus ökonomischen genauso daran interessiert, rechtliche Probleme so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen. Deshalb kommt es oft bei der ersten Verhandlung – oder sogar schon davor – zu einer adäquaten Lösung.

Wie sehen die ersten Schritte aus?

Im einem persönlichen Telefongespräch werden wir Ihr Anliegen konkret besprechen: ist eine Schulung des Gremiums die richtige Lösung, oder sind direkt rechtliche Schritte gegenüber dem Arbeitgeber einzuleiten (z. B. beim Arbeitsgericht, anwaltliches Schreiben gegenüber dem Arbeitgeber, Anrufung einer Einigungsstelle etc.)

Gibt es eine 100-prozentige Erfolgschance?

Nein, die gibt es leider nie, wenn es vor Gericht geht. Nicht umsonst heißt es: Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand. Aufgrund unserer Erfahrung sind wir jedoch im Stande, die Risiken eines gerichtlichen Verfahrens genau abschätzen zu können – und vertreten Sie, wenn nötig auch in den höheren Instanzen. Denn auch Richter machen Fehler.

Muss ich/Müssen wir selber in der Kanzlei erscheinen?

Nein, wir bieten alle unsere Beratungen auch über Telefon, E-Mail oder Videotelefonie (Skype) an. Für Termine vor Ort sind wir zudem deutschlandweit unterwegs. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Sie wollen mit uns arbeiten?

Das geht ganz einfach!

Füllen Sie das Formular auf der rechten Seite aus und wir melden uns bei Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden telefonisch zurück. Völlig kostenlos und unverbindlich.

Alternativ können Sie uns auch direkt via Telefon oder E-Mail kontaktieren.

 

Einverständniserklärung

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Das geht ganz einfach!

Füllen Sie das Formular unten aus und wir melden uns bei Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden telefonisch zurück. Völlig kostenlos und unverbindlich.

Alternativ können Sie uns auch direkt via Telefon oder E-Mail kontaktieren.

 

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Wo wir zu finden sind

Sckellstraße 6, 81667 München